Allgemeine Geschäftsbedingungen Weilborner Hof UG

Pferde besitzen von Natur aus einen stark ausgeprägten Fluchtinstinkt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass auch unsere Pferde, selbst nach langjähriger Geländeerfahrung diesen Instinkt nicht völlig ablegen können. Ein Restrisiko bleibt!

Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht Helmpflicht. Wir haben das Maximalgewicht des Reiters auf 90 kg eingeschränkt.

Gäste die auf Pferdehaar oder Heustaub allergische Reaktionen zeigen, sollten sich im Voraus des Besuches darüber bewusst sein, welchen Gefahren sie sich aussetzen.

Für alle angebotenen Programme gelten folgende Geschäftsbedingungen:

 

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Gast uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw. Bestätigung zustande. Die Annahme geht dem Gast in schriftlicher Form per E-Mail zu.

2. Bezahlung

Die Bezahlung der Veranstaltung erfolgt im voraus und hat innerhalb von 5 Tagen nach unserer Buchungsbestätigung zu erfolgen. Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist bei uns eingegangen sein, gilt die Buchung als storniert und die Plätze werden von uns anderweitig vergeben. Stornogebühren wie unter Punkt 3 beschrieben fallen nicht an. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 1 Woche) erfolgt die Bezahlung zu Beginn des gebuchten Programms.

3. Stornogebühren

Im Falle der Absage des gebuchten Programms 7 Tage vor Programmbeginn, durch den Gast, werden 25% Stornogebühren berechnet. Bei Nichtantritt werden 100% Stornogebühren berechnen. Ist es dem Gast möglich eine geeignete Ersatzperson an seiner statt zu verpflichten, entfallen die Stornogebühren. Die Stornogebühren werden immer in Bezug auf den Preis des gebuchten Programms gerechnet.

4. Leistungsänderung nach Antritt

Bei welchem Wetter die gebuchte Veranstaltug durchgeführt wird entscheidet die für die jeweilige Veranstaltung verantwortliche Person. Muss die Veranstaltung abgesagt werden, hat der Teilnehmer das Recht auf einen Ersatztermin. Weitere Ansprüche entfallen.

5. Stall- und Hofordnung

Während des gesamten Aufenthaltes auf dem Weilborner Hof (inkl. Außengelände) oder während der Teilnahme an einer Veranstaltung gilt die Stall- und Hofordnung der Weilborner Hof UG.

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